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Ist Euch bekannt, ob der E-Lift von Toni Roth nun als Aufstiegshilfe i.S. des DHV oder offiziell als ein 120-kg-UL mit all seinen rechtlichen Konsequenzen eingestuft wurde. Das Erpobungsprogramm des DHV wurde ja zumindest für die Gleitschirme offiziell beendet.
Hier der letzte Stand auf der Seite des DHV:
https://www.dhv.de/piloteninfos/ausbildung/e-aufstieg-gleitschirm-und-drachen/
Danach ist das vollständige Erprobungsprogramm für Drachen und Schirm eingestellt
und beides wird als UL gesehen.
Über den Schirm hat BMVI und LBA das ganze nur begründet.
Spannend ist die Frage, ob Schleppgelände trotzdem weiter für die Startart zulassungsfähig sind
oder die Startart auf UL-Flugplätze begrenzt wird.
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Ich lese das so: Das Erprobungsprogramm für elektrische Aufstiegshilfe Gleitschirm ist ohne erfolgreichen Abschluss beendet worden. Das für Drachen ist schon lange erfolgreich abgeschlossen worden. Für Drachen ist der e-Aufstieg schon lange rechtlich eingetütet. Das wichtige Detail im Zusammenhang mit dem Gerät e-lift von Toni Roth ist folgende, und diese Auskunft habe ich tel. von Björn Klaassen vor einigen Monaten bekommen: der e-lift hat kein DHV Gütesiegel, auch gibt es momentan kein anderes solches Gerät für Drachen mit Gütesiegel. Ergo kann man einen e-lift oder andere ähnlich gelagerte Geräte in D im Sinne des DHV E-Aufstiegs nicht legal betreiben, obwohl der restliche rechtliche Hintergrund dafür etabliert wurde (Stichworte Flugscheinerweiterung / vereinfachte Geländezulassung für e-Aufstieg).
Sehr wohl hat der e-lift aber eine UL-Zulassung in Kombo mit diversen Atos-V* Flächen, nachzusehen in der Kennblätter-Datenbank bei bei dulv.de ( https://dulv.de/Fussstart_Kennblaetter/search.php ). Dort war der e-lift bis vor kurzem allerdings nicht gelistet. Ich habe tel. beim DULV nachgehakt und es stellte sich heraus, dass das nur an einem Datenbankfehler lag. Nun ist er dort sichtbar. Auch hat Toni sich schon bemüht die Musterzulassung beim DHV zu bekommen, ist aber noch nicht durch. Momentan fliegt man den e-lift in D legal also nur mit UL-Schein und hat den entsprechenden Platzzwang.
Ich selbst mache übrigens gerade die UL-Ausbildung bei Toni mit dem e-lift. Obige Informationen habe ich im Vorlauf dazu gesammelt.
Nachdem dieses Thema unter Videos aufgehängt ist will ich auch eines beisteuern, entstanden im Oktober 2021 bei der e-lift Schulung in Riedlingen.
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