Wir haben jetzt eine neue luftrechtliche Genehmigung bekommen. Demnach dürfen bei uns UL mit E-Antrieb und Drachen, sowie Gleitschirme mit Aufstiegshilfe betrieben werden.
Außerdem Segelflug, Drachen und Gleitschirme mit Winde.
Wo? Greiling b. Bad Tölz s. auch homepage LSV Greiling e.V.
Hallo Thomas,
unsere Drachen- bzw. Gleitschirmflieger haben alle keinen Funk. Lediglich die UL- und Segelflieger.
Kurze Frage, muss die E Genehmigung extra erfolgen oder reicht eine normale UL Zulassung wenn das Gelände diese schon hat?
Viele Grüße
Eine normale UL-Zulassung reicht aus. Wir mussten jedoch die "Aufstiegshilfen" der Hängegleiter und Gleitschirme gesondert genehmigen lassen. Ich denke, dass hat sich aber jetzt erledigt, da diese jetzt auch UL eingestuft sind.
Unsere Hängegleiterpiloten mit E-Aufstiegshilfe haben mittlererweile alle den 120-kg-UL-Schein gemacht.
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