Wir haben jetzt eine neue luftrechtliche Genehmigung bekommen. Demnach dürfen bei uns UL mit E-Antrieb und Drachen, sowie Gleitschirme mit Aufstiegshilfe betrieben werden.
Außerdem Segelflug, Drachen und Gleitschirme mit Winde.
Wo? Greiling b. Bad Tölz s. auch homepage LSV Greiling e.V.
Servus Michael,
das freut mich sehr für euren Verein!
Eine Frage bezüglich Gastpilot mit E-Aufstieg / Gleitschirm:
Flugfunk, reicht hier das Mitführen / Hörbereitschaft?
VG
Alles geht immer noch besser, als es gemacht wird.
- Henry Ford
Hallo Thomas,
unsere Drachen- bzw. Gleitschirmflieger haben alle keinen Funk. Lediglich die UL- und Segelflieger.
Kurze Frage, muss die E Genehmigung extra erfolgen oder reicht eine normale UL Zulassung wenn das Gelände diese schon hat?
Viele Grüße
Eine normale UL-Zulassung reicht aus. Wir mussten jedoch die "Aufstiegshilfen" der Hängegleiter und Gleitschirme gesondert genehmigen lassen. Ich denke, dass hat sich aber jetzt erledigt, da diese jetzt auch UL eingestuft sind.
Unsere Hängegleiterpiloten mit E-Aufstiegshilfe haben mittlererweile alle den 120-kg-UL-Schein gemacht.
Vieleicht als Erklärung zusätzlich ( auf Gleitschirme mit Motor bezogen).
Auf einen für UL Motorschirm zugelassenem Platz darf sowohl mit Verbrenner als auch mit Elektro geflogen werden. Bei UL gibt es rechtlich keinen Unterschied welche Antriebstechnik verwendet wird. Gibt es örtlich Auflagen zum Lärm oder zb. Kennzeichen müssen beide Antriebe es gleichermaßen einhalten.
Es gibt dann Ausnahmefälle wie das Beispiel Greiling wo mit Verbrennungsmotor nicht geflogen werden darf. Hier ist die UL-Zulassung für den Platz nur für Elektroantriebe, sowie Windenbetrieb erfolgt.
Man hört im Hintergrund das es einige Windenplätze gibt die daran denken für leise Elektro UL- Motorschirme künftig eine Genehmigung zu beantragen. Für Vereinsmitglieder / Personenbezogen.
Alles geht immer noch besser, als es gemacht wird.
- Henry Ford
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